Steuerabgabe
Übersicht: Spot-Trading, Futures und Copy-Futures – komprimiert und verständlich für Deutschland.
1. Spot‑Trading (z. B. Bitcoin, Aktien, Gold)
Beispiel: Du kaufst Bitcoin im Spot‑Markt und verkaufst ihn später teurer.
- Steuerart: Einkommensteuer (§ 23 EStG – private Veräußerungsgeschäfte)
- Haltedauer:
> 1 Jahr: steuerfrei
< 1 Jahr: Gewinn steuerpflichtig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (bis ca. 45 %) - Verlustverrechnung: Nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Krypto, Edelmetalle)
- Freigrenze: 600 € Gewinn/Jahr steuerfrei (Freigrenze, kein Freibetrag)
📘 Beispiel:
Kauf 1 BTC für 20 000 € → Verkauf nach 10 Monaten für 30 000 € → 10 000 € Gewinn → steuerpflichtig.
Verkauf nach 13 Monaten → steuerfrei.
Kauf 1 BTC für 20 000 € → Verkauf nach 10 Monaten für 30 000 € → 10 000 € Gewinn → steuerpflichtig.
Verkauf nach 13 Monaten → steuerfrei.
2. Futures (Derivate, z. B. BTC‑Perpetuals, CME‑Futures)
Beispiel: Du tradest BTC/USDT‑Perpetual‑Futures mit Hebel 10×.
- Steuerart: Kapitalertragsteuer (§ 20 EStG – sonstige Kapitalforderungen)
- Steuersatz: 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer (insgesamt ca. 26–28 %)
- Verlustverrechnung:
- nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Optionen
- Verlustabzugsbeschränkung: max. 20 000 € p. a. (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG)
- Haltefrist: keine (Differenzgeschäft)
📘 Beispiel:
+50 000 € Gewinn aus Futures – 30 000 € Verlust aus anderen Trades = nur 20 000 € Verlust abziehbar → 30 000 € steuerpflichtiger Gewinn.
+50 000 € Gewinn aus Futures – 30 000 € Verlust aus anderen Trades = nur 20 000 € Verlust abziehbar → 30 000 € steuerpflichtiger Gewinn.
3. Copy‑Futures / Social Trading
Beispiel: Du kopierst automatisch die Futures‑Trades eines anderen Traders.
- Steuerlich wie Futures: Du bist Vertragspartner → eigene Termingeschäfte.
- Folgen: 25 % Kapitalertragsteuer, Verlustverrechnung bis 20 000 € p. a., keine Haltefrist.
- Sonderfall: Stellst du einem Trader Geld zur Verfügung (er handelt in deinem Namen), kann das als Vermögensverwaltung/Fondsbeteiligung gelten – dann andere Regeln (selten bei Standard‑Copy‑Futures).
Kurzübersicht
| Art des Tradings | Steuerart | Steuersatz | Haltefrist | Verlustverrechnung |
|---|---|---|---|---|
| Spot (z. B. BTC, Aktien) | Einkommensteuer (§ 23 EStG) | Persönlicher Satz (0–45 %) | 1 Jahr → steuerfrei | Mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften |
| Futures / Perpetuals | Kapitalertragsteuer (§ 20 EStG) | 25 % (+ Soli, ggf. Kirche) | Keine | Nur Termingewinne; max. 20 000 € Verlust p. a. |
| Copy‑Futures | Kapitalertragsteuer (§ 20 EStG) | 25 % (+ Soli) | Keine | Wie Futures (Begrenzung beachten) |